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Flohmarktordnung

Für unsere Flohmärkte gilt die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes Schleswig-Holstein. Sowie, Einhaltung der Mindestabstände und Hygienevorschriften. Das tragen einer Maske ist erwünscht. Wir möchten Euch alle bitten, dies zu beachten. Besonders die Bereiche, in denen es eng wird. Personen mit grippeähnlichen Symptomen werden vom Markt ausgeschlossen!       

Buchungen:
Es besteht die Möglichkeit den Verkaufsstand, bis eine Woche vor der Veranstaltung, online über unser Portal zu Buchen.
Sowie das Standgeld überwiesen ist, besteht Anspruch auf einen Standplatz.
Die Position des Standplatzes wird durch den Veranstalter vergeben.

Der Aufbau der Verkaufsstände, beginnt mit dem Einlass auf das Veranstaltungsgelände.

Standgrößen:
Verkaufsstände ohne Auto, sind ab einer Standlänge von mind. 3m Länge und 1,2m Tiefe buchbar.
Verkaufsstände mit Auto oder Anhänger, sind ab einer Standlänge von mind. 4m Länge und 1,2m Tiefe buchbar (Mindestabnahme ist die tatsächliche Fahrzeuglänge, dies gilt auch für Anhänger oder Gespanne.


Das Aufstellen von Verkaufsaussteller, Kleiderständer sowie Kartons oder ähnliches, die über die Länge des Verkaufstisch hinaus gestellt werden, können extra berechnet werden.

Es ist auf unseren Flohmärkten möglich, mit dem Fahrzeug an den Stand zu Fahren um, zu Be- und Entladen (in der Zeit des Auf- und Abbau).
Bitte immer vordem bewegen von Fahrzeugen auf der Veranstaltungsfläche, beim Veranstalter um Erlaubnis fragen.

Jegliche Art von Müll ist mit zu nehmen.

Verkauf von Neuwahren, muss vom Veranstalter genehmigt werden, da sonst Ausschluss von der Veranstaltung droht.

Folgende Waren dürfen nicht verkauft oder angeboten werden, auch nicht versteckt !
Waffen aller Art wie z.B., Waffen, Messer, Schlagstöcke, Einhand-Messer, Wurfsterne und alles was zur Waffengattung oder Verteidigunswaffen zählt. Zuwiederhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
Nationals Sozialistische Gegenstände aller Art.
Pornografische, Rassistische, Desavouierung aller Art
Das Verteilen von Flyer oder anderen Werbematerialien muss durch den Veranstalter genehmigt werden.

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